Dein Österreichisches Wörterbuch
Betretung , die, -, -en
das Erwischtwerden bei einem Verstoß
Art des Eintrag: Substantiv
Erstellt am: 17.09.2018
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Kommentar am 17.09.2018
Daraus folgt zunächst, dass jede Ordnungswidrigkeit nach § 111 Abs. 1 Gegenstand eines verwaltungsbehördlichen Strafverfahrens sein kann und dass die Anzeigepflicht im Fall einer „Betretung“ hinsichtlich sämtlicher in Frage kommender Ordnungswidrigkeiten des Abs. 1 in Betracht kommt.
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich:https://tinyurl.com/y8gobcy3
Örtlich zuständig ist diesfalls jene Behörde, in deren Sprengel der Lenker im Zuge einer Straßenkontrolle betreten wird, sonst jene Behörde, in deren Sprengel der Grenzübertritt in das Bundesgebiet erfolgte. Ergibt sich aus der Anzeige des Zollamtes K im Bezirk V, dass /.../ weder die Betretung des Lenkers, noch der Grenzübertritt in das Bundesgebiet im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft V geschah, so ist der Berufung Folge zu geben.
Unabhängiger Verwaltungssenat Kärnten:https://tinyurl.com/y77xev5b
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