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Betretung , die, -, -en

das Erwischtwerden bei einem Verstoß


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 17.09.2018

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Kommentar am 17.09.2018

Daraus folgt zunächst, dass jede Ordnungswidrigkeit nach § 111 Abs. 1 Gegenstand eines verwaltungsbehördlichen Strafverfahrens sein kann und dass die Anzeigepflicht im Fall einer „Betretung“ hinsichtlich sämtlicher in Frage kommender Ordnungswidrigkeiten des Abs. 1 in Betracht kommt.
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich:https://tinyurl.com/y8gobcy3
Örtlich zuständig ist diesfalls jene Behörde, in deren Sprengel der Lenker im Zuge einer Straßenkontrolle betreten wird, sonst jene Behörde, in deren Sprengel der Grenzübertritt in das Bundesgebiet erfolgte. Ergibt sich aus der Anzeige des Zollamtes K im Bezirk V, dass /.../ weder die Betretung des Lenkers, noch der Grenzübertritt in das Bundesgebiet im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft V geschah, so ist der Berufung Folge zu geben.
Unabhängiger Verwaltungssenat Kärnten:https://tinyurl.com/y77xev5b


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Betretung






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

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