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Wildbachbegehung , die, -, -en

Maßnahme der Katastrophenvorsorge


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 24.05.2019

Bekanntheit: 0%

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Kommentar am 24.05.2019

Der § 101 des Forstgesetzes 1975 verpflichtet in den Absätzen 6 und 7 österreichische Gemeinden, jährliche Wildbachbegehungen durchzuführen. [ ...] Wildbachbegehungen sind wichtige Maßnahmen um Vorkehrungen für den Schutz der Bevölkerung und ihrer Besitztümer zu treffen.
Umwelterkundung.at: https://tinyurl.com/yxz8ovlb
Die Wildbachbegehung ist eine sehr zeitaufwendige und teilweise auch körperlich herausfordernde Tätigkeit, die von der Marktgemeinde Krieglach mit eigenem Personal durchgeführt wird
Krieglacher Gemeindenachrichten:https://tinyurl.com/y9dd79m2
Die auf Grund des Forstgesetzes [... ] durchzuführenden Wildbachbegehungen sowie die Räumungsverpflichtung nach dem Steiermärkischen Waldschutzgesetz 1981 §§ 17 und 18 idgF. sind als wesentliche Katastrophenvorsorge zu bezeichnen.
BH Hartberg-Fürstenfeld : https://tinyurl.com/y2wcm2jo


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Wildbachbegehung






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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