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Doppelstaatsbürger, Doppelbürger

Doppelstaater, Doppelstaatler


Erstellt am: 30.09.2020

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Kommentar am 30.09.2020
D:

Aufgrund der nicht einheitlichen Regelungen in den einzelnen Staaten kann ein Mensch zwei oder mehrere (Doppelstaater, Mehrstaater) oder auch keine Staatsangehörigkeit (sog. Staatenloser) besitzen.
BM des Innern, für Bau und Heimat: https://tinyurl.com/y5akjkff
https://tinyurl.com/y254mdvr ] Nach Schätzungen gibt es mehrere Millionen Doppelstaater in Deutschland.
Connection e.V.:
A: Im Alltag:
Türkische Doppelstaatsbürger: Wer den Pass doch behält Wer 15 Jahre lang nicht wusste, dass er zwei Staatsbürgerschaften besitzt, könnte die österreichische behalten.
Die Presse, 2.5.2017: https://tinyurl.com/y2xpzczt
Amtlich:
solche Doppelbürger und Doppelbürgerinnen müssen sich nach österreichischem Recht nicht – auch nicht bei Erreichen der Volljährigkeit – für eine ihrer Staatsangehörigkeiten entscheiden.
BM für europ. und internat. Angelegenheiten: https://tinyurl.com/yaml2sky


Kommentar am 30.09.2020
Weil (wieder einmal) ein fehlerhafter Kommentar nach Absendung nicht mehr korrigiert werden konnte, bringe ich eine 2. Verwendung des bundesdeutschen "Doppelstaaters" mit der zuvor fehlerhaften Quellenangabe. Hoffentlich funktioniert es diesmal:
Wir dokumentieren Auszüge des Übereinkommens des Europarates, mit der die Ableistung der Wehrpflicht bei [b]Doppelstaatern[/b] und Mehrstaatern geregelt wird.
Connection e.V.: https://tinyurl.com/y254mdvr
Und da ist ein Beleg für die Verwendung einer als umgangssprachlich geltenden bundesdeutschen Form des Begriffs, den Doppelstaat[b]ler[/b], durch ein deutsches Amt, das Statistische Bundesamt:
Als [b]Doppelstaatler[/b] gelten alle Personen, die nach der Einbürgerung neben der Deutschen mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
destatis.de: https://tinyurl.com/y5wvftea


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Doppelstaatsbürger, Doppelbürger






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

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