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Einsegnung

feierliche kirchliche Bestattung


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 08.01.2022

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Kommentar am 09.01.2022
Wiener Verein:

Die Verabschiedungszeremonie – mit der Einsegnung durch einen Geistlichen und/oder einen Nachrufredner – findet für gewöhnlich am offenen Grab statt. Anschließend wird der Sarg mit dem Verstorbenen im Grab beigesetzt.
Wiener Verein: https://www.wienerverein.at/service/bestattungsarten/
Die Einsegnung eines oder einer Verstorbenen ist laut Österr. Wörterbuch die einzige Verwendung des Wortes "Einsegnung", wohingegen in deutschen evangelischen Kirchen Einsegnungen in Form eines besonderen Gottesdienstes bei den verschiedensten Gelegenheiten stattfinden, z.B. u.a. bei der Konfirmation, dem Abschluss des kirchlichen Unterrichtes, der Einführung von Diakonen und Diakonissen, von Katecheten, Kirchenmusikern und ähnlichen Berufen.

Kommentar am 31.01.2022
Selten ist es, doch auch in Deutschland gibt es regional mitunter eine Einsegnung auch am Grab:
Katholiken in Deutschland müssen weiterhin Kirchensteuer zahlen, wenn sie alle kirchlichen Sakramente wie die Kommunion oder die Einsegnung bei einem Begräbnis beanspruchen wollen.
Tagesspiegel.de, 26.09.2012: https://www.tagesspiegel.de/politik/grundsatzurteil-teil-austritt-aus-katholischer-kirche-nicht-moeglich/7183540.html


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Einsegnung






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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