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Erbentschlagung

Erbsausschlagung


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 17.05.2022

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Kommentar am 17.05.2022
In einer Diplomstudie hat der Autor festgestellt, dass eine völlige Deckung von unterschiedlichen bundesdeutschen und österr. Rechtsbegriffen selten ist und nur in wenigen Bereichen vorhanden ist

Dies gilt z.B. für den österreichischen Begriff [b] "Erbentschlagung"[/b], der sich mit dem Begriff des deutschen Terminus "Erbsausschlagung" deckt.
Michael Kucharski, "Austriazismen im Erb- und Familienrecht", Diplomarbeit Univ. Wien file:///C:/Users/user/Downloads/5625.pdf


Kommentar am 17.05.2022
Die Erklärung, durch die jemand zu Gunsten einer anderen Person auf sein Erbrecht verzichtet, bedarf, anders als die bloße [b]Erbentschlagung [/b] nach § 805 ABGB, der Annahme
OGH 24. 5.1967. Rechtssatz RS0013025, RIS: https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20100420_OGH0002_0040OB00040_10A0000_000&IncludeSelf=True
Gesamtrechtsnachfolge bei qualifizierter [b]Erbsentschlagung[/b] […] Mit einer qualifizierten [b]Erbentschlagungs[/b] erklärung vom 20. April 2006 entschlug sich K zugunsten seines Neffen Herrn St des Erbrechtes.
Unabhängiger Finanzsenat Wien,13.3.2012 Findok: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1


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Erbentschlagung






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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