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Exekutionsordnung , die, -, -en
Regelung für Inkasso- und Pfändungsbevollmächtigung (8.Buch der deutschen Zivilprozessordnung)
Art des Eintrag: Substantiv
Erstellt am: 05.04.2024
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 0 | 0
Kommentar am 05.04.2024
[quote] Deutscher Bundestag. Drucksache Nr. 14/5429 vom 05.03.2001, S. 25]
Darüber hinaus sind in der Exekutionsordnung (öEO), die dem Achten Buch der deutschen Zivilprozessordnung entspricht, Grundlagen für Schutzanordnungen enthalten, die im Wege einer einstweiligen Verfügung
ergehen[/quote]
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