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bücherlich

im Grundbuch (o.a. öffentl. Registern) vermerkt, "buchlich"


Art des Eintrag: Adjektiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 05.07.2013

Bekanntheit: 40%

Beurteilung: 2 | 4

Kommentar am 05.07.2013
Alt, aber... •1826: »Dieser §. handelt ausdrücklich von den bücherlichen Forderungen, deren Uebertragung an einen Dritten und der ausnahmsweise bey den bücherlichen Forderungen nicht anwendbaren Compensation«, ZS für österr. Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde, 1826
•1837: »…wie Israeliten zu dem bücherlichen eigenthümlichen Besitz christlicher Realitäten gelangen und wie gegen unbefugte Besitzer zu verfahren ist. « Sammlung der Gesetze für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens , 1837
•1916: »..Geltendmachung oder Hereinbringung einer bücherlich sichergestellten Forderung« Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, 1916
• 1940: »10. Das österreichische Recht faßt die Bestandteile und das Zubehör des Rechtes des Altreichs unter der Beteichnung "Zugehör" zusammen. [...] Werden sie als Ersatz an Stelle solcher Maschinen angebracht, die als Zugehör anzusehen waren, so ist zu dieser Anmerkung auch die Zustimmung der früher eingetragenen bücherlich Berechtigten erforderlich.« Akademie für Deutsches Recht: 1933-1945. Protokolle der Ausschüsse (de Gruyter, Berlin 1995, S. 323f )
•1951: »Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Preisprüfungsstelle ist jedoch am 11. Mai 1950, also nach dem Tode des Gottfried E. erteilt worden und der Übergabevertrag daher nicht bücherlich durchgeführt worden.« (BG Weiz)
•2007: »Der bücherliche Vertrauensschutz hat zwei Aspekte: Die positive Seite des materiellen Publizitätsprinzips schützt das Vertrauen auf die Richtigkeit des Buchstands, also darauf, dass die Eintragungen im Grundbuch ursprünglich, also von Anfang an, richtig sind.« Rechberger u.a., Grundbuchsrecht, Wien 2007

Kommentar am 05.07.2013
Schöner noch ist " außerbücherlich"!

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bücherlich






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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