Dein Österreichisches Wörterbuch

außerbücherlich

nicht im Gundbuch (o.a. amtlichem Register) vermerkt


Art des Eintrag: Adjektiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 29.08.2014

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 2 | 5

Beispiel am 29.08.2014
Schöner noch als " bücherlich"! • »Wurde dem Käufer einer Liegenschaft beim Vertragsabschluss mitgeteilt, dass an einem Trennstück bereits ein Dritteraußerbücherlich Eigentum erworben habe [...], so kann der Dritte nach grundbücherlicher Durchführung des Kaufvertrages vom Käufer die Ausstellung einer einverleibungsfähigen Urkunde zwecks Abschreibung des Trennstückes und Einverleibung des Eigentumsrechtes des Dritten begehren.« ( 22. 11 1950, 3 Ob 515/50. I. Instanz: BG Poysdorf; II. Instanz: Kreisgericht Korneuburg.) • »Eine vom Erblasser zu seinen Lebzeiten veräußerte, jedoch nur außerbücherlich übergebene Liegenschaft ist in das Nachlassinventar aufzunehmen, wenn im Vertrag ausdrücklich dessen Wirksamkeit von der preisbehördlichen Genehmigung abhängig gemacht und diese Genehmigung im Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch nicht erteilt war.« (14. 8. 1951 II. Instanz: LG für Zivilrechtssachen Graz.) * »Grundsätzlich gilt das, was im Grundbuch steht. Allerdings ist aber auch auf außerbücherliche Rechte oder Lasten zu achten (z.B. Geh- oder Fahrrechte, Bestandsrechte).« (Joh. Vigl, Immmobilienhändler, Imst)

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außerbücherlich






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

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