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Erbentschlagung, Erbsentschlagung , die, -1, -en

Erbausschlagung


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 26.04.2014

Bekanntheit: 5%

Beurteilung: 2 | 2

Kommentar am 26.04.2014

Das Rekursgericht [...] nahm die auf Grund des Gesetzes zum gesamten Nachlaß abgegebene unbedingte Erbserklärung an. Eine analoge Anwendung des § 551 ABGB auf Erbsentschlagungen sei unzulässig.
OGH, OGH 3. 11. 1982 – RATG.at:https://tinyurl.com/ycvhyn7x
Durch die Erbentschlagung haben die Klägerinnen zwar auf die überschuldete "Erbschaft" verzichtet, nicht aber auf jene Ansprüche, die kraft Sondernorm mit dem Todesfall auf die Hinterbliebenen übergeleitet werden
OGH v. 15.5.96:https://tinyurl.com/y8osuthj
Nach österrreichischem Erbrecht ist eine Erbentschlagung zum Schutz des Erben nicht nötig; es genügt vorderhand vielmehr, sich neutral zu verhalten, keine – weder eine positive noch negative - Erbantrittserklärung abzugeben
Kilian u.a., „Vorsorge für den Todesfall“, 2013:http://tinyurl.com/mlc43aq
D: * »Ist der Nachlass überschuldet,gibt es auch die Erbausschlagung als Alternative« (www.anwalt.de)

* »Mit der Annahme der Erbschaft verliert der Erbe das Recht der Erbausschlagung (§ 1943 BGB).( .finanztip.de/recht/erbrecht) * »Überlegen Sie gut, ob eine Erbausschlagung wirklich der richtige Weg für Sie ist. Denn ein vorschneller Erbverzicht kann nicht widerrufen werden« (D.A.S Rechtsportal)

Kommentar am 26.04.2014
Einst konnte man auch in D „sich der Erbschaft entschlagen“: * Otto Trenkle: „Die Anfechtbarkeit der Erbschaftsentschlagung wegen Benachteiligung der Gläubiger“, Diss. Erlangen 1904

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Erbentschlagung, Erbsentschlagung






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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