Dein Österreichisches Wörterbuch
Erbentschlagung, Erbsentschlagung , die, -1, -en
Erbausschlagung
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 26.04.2014
Bekanntheit: 5%
Beurteilung: 2 | 2
Kommentar am 26.04.2014
OGH, OGH 3. 11. 1982 – RATG.at:https://tinyurl.com/ycvhyn7x
OGH v. 15.5.96:https://tinyurl.com/y8osuthj
Kilian u.a., „Vorsorge für den Todesfall“, 2013:http://tinyurl.com/mlc43aq
* »Mit der Annahme der Erbschaft verliert der Erbe das Recht der Erbausschlagung (§ 1943 BGB).( .finanztip.de/recht/erbrecht) * »Überlegen Sie gut, ob eine Erbausschlagung wirklich der richtige Weg für Sie ist. Denn ein vorschneller Erbverzicht kann nicht widerrufen werden« (D.A.S Rechtsportal)
Kommentar am 26.04.2014
Einst konnte man auch in D „sich der Erbschaft entschlagen“: * Otto Trenkle: „Die Anfechtbarkeit der Erbschaftsentschlagung wegen Benachteiligung der Gläubiger“, Diss. Erlangen 1904
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