Dein Österreichisches Wörterbuch
Wiederbetätigung; NS-Wiederbetätigung
neonazistische Aktivitäten; Verbreitung von NS-Gedankengut
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 06.05.2015
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 1 | 2
Kommentar am 06.05.2015
Drei Beispiele, und leider immer noch und immer wieder aktuell:
[http://derstandard.at/1350260601959/17-jaehriger-wegen-NS-Wiederbetaetigung-auf-Facebook-verurteilt]
Diddi, mussten diese Worte sein? Satire am rechten Ort - wenn sie auch als solche verstanden wird!
ViennaOnline:http://www.vienna.at/anzeige-wegen-ns-wiederbetaetigung-gegen-dieter-hallervorden-erstattet/4320824
Augustin - "Wiederbetätigung":http://www.augustin.or.at/zeitung/tun-und-lassen/wiederbetaetigung-jus-student-brachte-anzeige-gegen-die-republik-ein.html
Kommentar am 07.05.2015
Zwecks Durchsetzung der Strafbestimmungen des „ Verbotsgesetzes" vom 8. Mai 1945 wurde auch die „Betätigung im nationalsozialistischen Sinn" verboten und unter Strafe gestellt. Diese Strafdelikte sind in den §§ 3 bis 3i geregelt und fallen in die ausdrückliche Zuständigkeit der Geschworenengerichte. Umgangssprachlich werden diese Strafdelikte auch einfach „Wiederbetätigung“ genannt, obwohl das Gesetz von „Betätigung im nationalsozialistischen Sinne“ spricht. Verboten wurde die öffentliche „Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung“ nationalsozialistischer Verbrechen. (WP)
Kommentar am 24.02.2019
Auch PISA zeigt es: Die Leute werden nicht gescheiter:
NÖN.at, 15. 10. 2018: https://tinyurl.com/y6tuwqas
Tiroler Tageszeitung,13.01.2019: https://tinyurl.com/y2a85zsq
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