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Verbotsgesetz , das, -es, keine

österr. Verfassungsgesetz, betreffend NS-Organisationen und nationalsozialistische Betätigung


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 07.05.2015

Bekanntheit: 0%

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Kommentar am 07.05.2015
Das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, später umbenannt in Verbotsgesetz 1947, ist ein österreichisches Bundesverfassungsgesetz, mit dem die NSDAP und alle nationalsozialistischen Organisationen und Einrichtungen verboten und die Entnazifizierung gesetzlich geregelt wurden. Das Verbotsgesetz verbietet bei Strafe auch jede „Betätigung im nationalsozialistischen Sinne“, umgangssprachlich bzw. inoffiziell einfach Wiederbetätigung genannt. Verboten sind damit die öffentliche „Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung“ nationalsozialistischer Verbrechen. (Quelle: WP)

Urfassung mit nur drei Paragraphen Die Urfassung des Verbotsgesetzes datiert vom 8. Mai 1945 und hatte drei Paragraphen, die das Verbot der NSDAP, die Aberkennung ihrer Mandate und das Verbot der nationalsozialistischen Wiederbetätigung festschrieben. Sie gelten bis heute. 1947 " Wiederbetätigung" geregelt. Die Paragraphen 4 und die folgenden kamen etwas später dazu: Sie betrafen den Umgang mit ehemaligen Nationalsozialisten. 1947 wurde der Paragraph 3, also die NS-Betätigung, im Volksmund "Wiederbetätigung" genannt, in sieben Unterparagraphen aufgespalten. 1992: Novellierung des Verbotsgesetzes. 1992 schließlich kam ein weiterer Paragraph dazu, der die Leugnung der NS-Verbrechen und des Holocausts unter Strafe stellt - auch wenn der Betreffende nicht die Wiederaufrichtung der NSDAP oder einer gleich gesinnten Gruppe im Sinn hat. Und dieser Paragraph des Verbotsgesetzes zählt auch zu den häufigsten Delikten, die von den Gerichten im Zusammenhang mit NS-Betätigung untersucht werden
ORF ON Science, News , Gesellschaft:http://sciencev1.orf.at/science/news/142545
"Das Verbotsgesetz im Spannungsverhältnis zur Meinungsfreiheit" von Felix Müller ist im "Verlag Österreich" erschienen.

Kommentar am 14.08.2021
Das Wort "Verbotsgesetz" ist auch in der dt. Bundesrepublik durchaus üblich, doch hat es eine ganz allgemeine Bedeutung:
gesetzliches Verbot bestimmter Rechtsgeschäfte, Handlungen, Substanzen o. Ä. und Rechtsnorm, die ein solches gesetzliches Verbot zum Inhalt hat Beispiel: ... Am 25. Oktober 2017 präsentierte die chilenische Regierung[…] ein [b]Verbotsgesetz[/b] von Plastiksäcken zum Schutz der Ozeane.
DWDS: https://tinyurl.com/4jdukdjk


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Verbotsgesetz






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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