Dein Österreichisches Wörterbuch
Verbotsgesetz , das, -es, keine
österr. Verfassungsgesetz, betreffend NS-Organisationen und nationalsozialistische Betätigung
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 07.05.2015
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 0 | 1
Kommentar am 07.05.2015
Das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, später umbenannt in Verbotsgesetz 1947, ist ein österreichisches Bundesverfassungsgesetz, mit dem die NSDAP und alle nationalsozialistischen Organisationen und Einrichtungen verboten und die Entnazifizierung gesetzlich geregelt wurden.
Das Verbotsgesetz verbietet bei Strafe auch jede „Betätigung im nationalsozialistischen Sinne“, umgangssprachlich bzw. inoffiziell einfach „ Wiederbetätigung“ genannt. Verboten sind damit die öffentliche „Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung“ nationalsozialistischer Verbrechen. (Quelle: WP)
Urfassung mit nur drei Paragraphen
Die Urfassung des
Verbotsgesetzes datiert vom 8. Mai 1945 und hatte drei Paragraphen, die das Verbot der NSDAP, die Aberkennung ihrer Mandate und das Verbot der nationalsozialistischen Wiederbetätigung festschrieben. Sie gelten bis heute.
1947 "
Wiederbetätigung" geregelt.
Die Paragraphen 4 und die folgenden kamen etwas später dazu: Sie betrafen den Umgang mit ehemaligen Nationalsozialisten. 1947 wurde der Paragraph 3, also die NS-Betätigung, im Volksmund "Wiederbetätigung" genannt, in sieben Unterparagraphen aufgespalten.
1992: Novellierung des
Verbotsgesetzes.
1992 schließlich kam ein weiterer Paragraph dazu, der die Leugnung der NS-Verbrechen und des Holocausts unter Strafe stellt - auch wenn der Betreffende nicht die Wiederaufrichtung der NSDAP oder einer gleich gesinnten Gruppe im Sinn hat. Und dieser Paragraph des
Verbotsgesetzes zählt auch zu den häufigsten Delikten, die von den Gerichten im Zusammenhang mit NS-Betätigung untersucht werden
ORF ON Science, News , Gesellschaft:http://sciencev1.orf.at/science/news/142545
"Das
Verbotsgesetz im Spannungsverhältnis zur Meinungsfreiheit" von Felix Müller ist im "Verlag Österreich" erschienen.
Kommentar am 14.08.2021
Das Wort "Verbotsgesetz" ist auch in der dt. Bundesrepublik durchaus üblich, doch hat es eine ganz allgemeine Bedeutung:
gesetzliches Verbot bestimmter Rechtsgeschäfte, Handlungen, Substanzen o. Ä. und Rechtsnorm, die ein solches gesetzliches Verbot zum Inhalt hat
Beispiel: ...
Am 25. Oktober 2017 präsentierte die chilenische Regierung[…] ein [b]Verbotsgesetz[/b] von Plastiksäcken zum Schutz der Ozeane.
DWDS: https://tinyurl.com/4jdukdjk
Um neue Kommentare einzufügen oder an einer Diskussion teilzunehmen, einfach auf das Österreichische Volkswörterbuch gehen.