Dein Österreichisches Wörterbuch

Bestimmungstäter , der

Anstifter zu Straftat


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 15.11.2016

Bekanntheit: 6%

Beurteilung: 2 | 5

Kommentar am 15.11.2016

Als Bestimmungstäter …. wird eine Person betrachtet, die vorsätzlich eine andere Person zur Ausführung einer strafbaren Handlung veranlasst.
Minilex:http://www.minilex.at/a/teilnahmearten-im-strafrecht
Bestimmungstäter ist , wer einen anderen durch Erwecken des Tatentschlusses veranlasst, eine Straftat zu begehen. … Für die Bestimmungs- und Beitragstäter gilt derselbe Strafrahmen wie für den unmittelbaren Täter, wobei der Beitragstäter tendenziell geringer, der Bestimmungstäter tendenziell höher bestraft wird.
Recht einfach.at:http://www.rechteinfach.at/rechtslexikon/bestimmungstaeter-175.html
OGH bestätigt Schuldspruch bei “Oma-Mord” Der Ehemann des Opfers wurde als Bestimmungstäter zu 18 Jahren verurteilt und meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Strafausmaß an.
Salzburg24.at, 7.3.2014:http://tinyurl.com/j2gbyqg
D:
Strafgesetzbuch] (StGB) § 26 Anstiftung Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Juris GmbH:https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__26.html


Kommentar am 11.10.2018
Bereits als Vierter den Eintrag ohne Begründung negativ zu bewerten, am selben Tag dann aber selbst die weibliche Form dazu einzutragen, s. Bestimmungstäterin, dazu gehört eine beträchtliche Portion Unverfrorenheit. Aber in einem Kreis Gleichgesitteter fühlt man sich wohl pudelwohl.

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Bestimmungstäter






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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