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Kurzparkzonenregelung , die, -, -en

Bestimmungen betreffend die Parkraumbewirtschaftung


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 26.11.2016

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 4

Kommentar am 26.11.2016

Da in Wien entlang des Donaukanals zahlreiche Tiefgaragen von Überschwemmungen bedroht sind, ist die ' Parkpickerl-' und Kurzparkzonenregelung im 2. und 20. Bezirk vorübergehend aufgehoben. Sollte sich die Hochwasser-Gefahr entlang des Donaukanals weiter verschärfen, sollten Anrainer ihre Fahrzeuge aus den Tiefgaragen holen und auf den öffentlichen Parkflächen abstellen. Vorläufig kann bis Mittwoch (14. August), 24:00 Uhr, in den beiden Bezirken gebührenfrei geparkt werden.
Auto.at:http://www.auto.at/contator/auto/news.asp?nnr=11329
Kurzparkzonenregelung in Wien aufgehoben Wien. Der Wintereinbruch in Wien hat auch seine guten Seiten für Autofahrer: Wegen des Schneefalls hat die Stadt die Kurzparkzonenregelung für den heutigen Montag aufgehoben.
Wiener Zeitung, 14.01.2013:http://tinyurl.com/j5ptd57
Die Entscheidung für eine Kurzparkzonenregelung auf den Parkplätzen der Pernerinsel, dem großen Salinenparkplatz und am Pfleggarten beim Kaufhaus Billa ist eine der einschneidendsten Maßnahmen im Halleiner Verkehrskonzept
Hallo Hallein.at:http://tinyurl.com/gunv3fh
Kostengünstige Maßnahmen wie Freigabe der Busspuren und Befreiung der Kurzparkzonenregelung würden die Akzeptanz für Elektroautos massiv erhöhen. … Die Befreiung der Kurzparkzonenregelung g wäre eine wichtige Maßnahme, um mehr Wienerinnen und Wiener zum Umstieg auf ein E-Auto zu motivieren.
ARBÖ.at Adventforderung:http://www.arboe.at/nocache/wien/autofahrer-adventkalender/4-advent-forderung/


Kommentar am 27.11.2016
In seinem Erkenntnis vom 28. Oktober 1981, Zahl 81/17/0047-7, hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsauffassung vertreten, daß die Anbringung von Schildern, die auf eine Gebührenpflicht in Kurzparkzonen hinweisen, auf den Anbringungsvorrichtungen für Straßenverkehrszeichen die Kundmachung der Kurzparkzonenregelung an sich mit einem Kundmachungsmangel und somit mit Gesetzwidrigkeit belastet. Durch dieses Erkenntnis wird die gesamte bestehende Kurzparkzonenregelung in Frage gestellt.
Parlament.gv.at:https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XV/I/I_01099/imfname_281855.pdf
Beruft sich der Antragsteller auf das Vorliegen eines erheblichen wirtschaftlichen Interesses an der beantragten Ausnahmegenehmigung, so bedarf es ungeachtet dessen, daß die Behörde gemäß § 39 AVG verpflichtet ist, von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, eines konkreten, einer Überprüfung zugänglichen Vorbringens des Antragstellers über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Kurzparkzonenregelung auf seinen Betrieb (Hinweis E 4.2.1994, 93/02/0202).
RIS – VWGH GZ: 94/03/0080 v. 5.10.1994:https://www.ris.bka.gv.at/VwghRechtssatzkette.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_1994030148_19941109X01
Der Beschwerdeführer hat damit den Pkw innerhalb des Zeitraumes der Kurzparkzonenregelung am Tatort abgestellt, es jedoch unterlassen, im Fahrzeug eine Parkscheibe anzubringen. … Dass der vom Bf gewählte Abstellplatz tatsächlich vom örtlichen Geltungsbereich der Kurzparkzonenregelung umfasst war, ergibt sich nicht nur aus der Aussage der Zeugin, sondern darüber hinaus auch aus der im Akt einliegenden Verordnung vom 17. September 2013 und dem beiliegenden Lageplan … Im Sinne der effizienten Nutzung des im innerörtlichen Bereich in der Regel spärlichen Parkraumes ist es erforderlich, dass die Abstellflächen nur in der im Rahmen der Kurzparkzonenregelung erlaubten Zeit und nicht um einiges darüber hinaus genützt werden. Letztlich dient eine Kurzparkzonenregelung auch der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs in dem Sinne, dass nicht durch Parkplatz suchende Fahrzeuglenker der Verkehr behindert wird.
OÖ. Landesverwaltungsgericht:http://www.lvwg-ooe.gv.at/12708_DEU_HTML.htm


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Kurzparkzonenregelung






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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