Dein Österreichisches Wörterbuch
Kurzparkzonenregelung , die, -, -en
Bestimmungen betreffend die Parkraumbewirtschaftung
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 26.11.2016
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 1 | 4
Kommentar am 26.11.2016
Da in Wien entlang des Donaukanals zahlreiche Tiefgaragen von Überschwemmungen bedroht sind, ist die '
Parkpickerl-' und
Kurzparkzonenregelung im 2. und 20. Bezirk vorübergehend aufgehoben. Sollte sich die Hochwasser-Gefahr entlang des Donaukanals weiter verschärfen, sollten Anrainer ihre Fahrzeuge aus den Tiefgaragen holen und auf den öffentlichen Parkflächen abstellen. Vorläufig kann bis Mittwoch (14. August), 24:00 Uhr, in den beiden Bezirken gebührenfrei geparkt werden.
Auto.at:http://www.auto.at/contator/auto/news.asp?nnr=11329Kurzparkzonenregelung in Wien aufgehoben
Wien. Der Wintereinbruch in Wien hat auch seine guten Seiten für Autofahrer:
Wegen des Schneefalls hat die Stadt die Kurzparkzonenregelung für den heutigen Montag aufgehoben.
Wiener Zeitung, 14.01.2013:http://tinyurl.com/j5ptd57
Die Entscheidung für eine Kurzparkzonenregelung auf den Parkplätzen der Pernerinsel, dem großen Salinenparkplatz und am Pfleggarten beim Kaufhaus Billa ist eine der einschneidendsten Maßnahmen im Halleiner Verkehrskonzept
Hallo Hallein.at:http://tinyurl.com/gunv3fh
Kostengünstige Maßnahmen wie Freigabe der Busspuren und Befreiung der Kurzparkzonenregelung würden die Akzeptanz für Elektroautos massiv erhöhen. … Die Befreiung der Kurzparkzonenregelung g wäre eine wichtige Maßnahme, um mehr Wienerinnen und Wiener zum Umstieg auf ein E-Auto zu motivieren.
ARBÖ.at Adventforderung:http://www.arboe.at/nocache/wien/autofahrer-adventkalender/4-advent-forderung/
Kommentar am 27.11.2016
In seinem Erkenntnis vom 28. Oktober 1981, Zahl 81/17/0047-7, hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsauffassung vertreten, daß die Anbringung von Schildern, die auf eine Gebührenpflicht in
Kurzparkzonen hinweisen, auf den Anbringungsvorrichtungen für Straßenverkehrszeichen die Kundmachung der
Kurzparkzonenregelung an sich mit einem Kundmachungsmangel und somit mit Gesetzwidrigkeit belastet. Durch dieses Erkenntnis wird die gesamte bestehende
Kurzparkzonenregelung in Frage gestellt.
Parlament.gv.at:https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XV/I/I_01099/imfname_281855.pdfBeruft sich der Antragsteller auf das Vorliegen eines erheblichen wirtschaftlichen Interesses an der beantragten Ausnahmegenehmigung, so bedarf es ungeachtet dessen, daß die Behörde gemäß § 39 AVG verpflichtet ist, von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, eines konkreten, einer Überprüfung zugänglichen Vorbringens des Antragstellers über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Kurzparkzonenregelung auf seinen Betrieb (Hinweis E 4.2.1994, 93/02/0202).
RIS – VWGH GZ: 94/03/0080 v. 5.10.1994:https://www.ris.bka.gv.at/VwghRechtssatzkette.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_1994030148_19941109X01
Der Beschwerdeführer hat damit den Pkw innerhalb des Zeitraumes der Kurzparkzonenregelung am Tatort abgestellt, es jedoch unterlassen, im Fahrzeug eine Parkscheibe anzubringen. … Dass der vom Bf gewählte Abstellplatz tatsächlich vom örtlichen Geltungsbereich der Kurzparkzonenregelung umfasst war, ergibt sich nicht nur aus der Aussage der Zeugin, sondern darüber hinaus auch aus der im Akt einliegenden Verordnung vom 17. September 2013 und dem beiliegenden Lageplan …
Im Sinne der effizienten Nutzung des im innerörtlichen Bereich in der Regel spärlichen Parkraumes ist es erforderlich, dass die Abstellflächen nur in der im Rahmen der Kurzparkzonenregelung erlaubten Zeit und nicht um einiges darüber hinaus genützt werden. Letztlich dient eine Kurzparkzonenregelung auch der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs in dem Sinne, dass nicht durch Parkplatz suchende Fahrzeuglenker der Verkehr behindert wird.
OÖ. Landesverwaltungsgericht:http://www.lvwg-ooe.gv.at/12708_DEU_HTML.htm
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