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Ersatzpolizze , die

Ersatzversicherungsschein, Ersatz-Versicherungsschein, Ersatzpolice


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 07.03.2017

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 2

Beispiel am 07.03.2017

Einzig im Bereich der Lebensversicherung gilt eine Versicherungspolizze als Inhaberpapier. Bei einem Verlust muss die Polizze für ungültig erklärt werden, dann kann eine Ersatzpolizze ausgestellt werden.
BKS Bank:http://tinyurl.com/h7tsgc2
Ich erkläre hiermit nach bestem Wissen, daß die obengenannte Polizze verloren gegangen sein muss. […] Die Polizze ist ungültig geworden, nachdem die Helvetia Versicherungen Österreich AG an deren Stelle eine Ersatzpolizze ausgefertigt hat; die Kosten in Höhe von 15 Euro sind vom Versicherungsnehmer zu tragen.
Helvetia Versicherungen Österreich AG:http://www.agentur-danzinger.com/1pic/documents/Kundenservice_Helvetia.pdf
Der Kläger hatte eine bei zwei Versicherungsgesellschaften gegen Feuer versicherte Wirtschaft erworben und war gemäß § 64 VersVG. in die Versicherungsverträge eingetreten. Er kundigte den einen Versicherungsvertrag und schloß mit der anderen Gesellschaft eine als "Ersatzpolizze " bezeichnete Versicherung ab. Noch bevor die erste Prämie dieser neuen Versicherung gezahlt worden war, trat ein Schaden ein
RIS –OGH GZ 3Ob459/57 v. 6.11.1957:http://tinyurl.com/zje5anm
Deutschland:
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Lebensversicherung nur mit einer Verlusterklärung einen Ersatzversicherungsschein erhalten.
uniVersa Versicherungen:http://tinyurl.com/goa92uk
Eine andere deutsche Versicherung schreibt als Muster zu
Ersatzpolice Kundennummer/Vertragsnummer Sehr geehrte Damen und Herren, leider fehlt mir der Versicherungsschein zu oben angegebener Versicherung. Ich bitte freundlichst um Ausstellung eines Ersatz-Versicherungsscheines. Vielen Dank!
Vofius:http://vofius-versicherung.de/wp-content/uploads/2016/02/Kopie-Versicherungsschein-anfordern.pdf
Kurz und bündig und französisch-fremdwörtlich:
Wenn der Versicherungsschein abhandengekommen ist: Ersatzpolice anfordern.
sparen.de:http://www.sparen.de/vorlage/anforderung-ersatzpolice-f%C3%BCr-die-versicherung


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Ersatzpolizze






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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