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Kanzleioberoffizial , der

Amtsbezeichnung (Amtstitel) für Beamte im Bürodienst


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 20.02.2018

Bekanntheit: 12%

Beurteilung: 2 | 3

Kommentar am 20.02.2018

DER BEAMTE FÜHRT DEN NACH DER DIENSTZWEIGEORDNUNG DES GEMEINDEDIENSTES MIT SEINEM DIENST POSTEN VERBUNDENEN AMTSTITEL [...] VERWENDUNGSGRUPPE D Dienstklasse 15. Mittlerer Verwaltungs- und Rechnungsdienst (einschließlich Kanzleidienst) I Adjunkt (Kanzleiadjunkt) II Offizial ( Kanzleioffizial) III IV Oberoffizial (Kanzleioberoffizial) Anmerkung: Die in Klammer angeführten Amtstitel gelten für Beamte des Kanzleidienstes.
Gemeinde-Dienstzweigeverordnung Oberösterreich, Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1973, 24. Stück, Nr. 55 v, 14.09.1973:https://tinyurl.com/y7q66gqw
In Malten lebte eine Familie - der Mann war Kanzleioberoffizial in der Passamtsabteilung des Magistrats - mit zwei Söhnen, die sich völlig entgegengestezt entwickelten
Gerold Foidl, Standhalten. Texte aus dem Nachlass und Verstreute Prosa (1999/2014):https://tinyurl.com/yct36gps
Personalnachrichten: ... das Goldene Verdienstkreuz mit der Krone: dem Kanzleiobervorsteher Johann Pühringer in Wels, dem Kanzleioberoffizial Franz Urbančič in Laibach, dem Grundbuchsführer Alois Mazzocco in Spalato, dem Kanzleioberoffizial Silvius Zulberti in Trient, dem Kanzleiobervorsteher Ignaz Kubal in Rzeszów, dem Kanzleioberoffizial Adolf Wysoczanski in Krakau
Verordnungsblatt des K.k. Justizministeriums (1907):https://tinyurl.com/ydh342zu


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Kanzleioberoffizial






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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