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Kanzleioffizial , der
Amtsbezeichnung für Beamte im Bürodienst
Art des Eintrag: Substantiv
Erstellt am: 20.02.2018
Bekanntheit: 100%
Beurteilung: 1 | 2
Kommentar am 20.02.2018
Kanzleioffizial, der
Wortart: Substantiv, maskulin
Gebrauch: österreichisch
Beamtentitel z. B. im Kanzleidienst des Verwaltungshilfsdienstes Beamtentitel
Duden online:https://www.duden.de/rechtschreibung/Kanzleioffizial
Eine kl. Rolle spielt in dieser Lebensgeschichte von Elisabeth Petznek (1883- 1963), einer Enkelin Kaiser Franz Josephs und bockigen Sozialistin, auch ein
Kanzleioffizial:
Er forderte 22 Polizisten in Bewaffnung an und bestellte den Kanzleioffizial Johann Zach zum ausführenden Organ. [...] Otto stand mit dem Kanzleioffizial Zach vor dem geschlossenen Tor, hinter ihnen hatten die Gendarmen Aufstellung bezogen.Der Hauslehrer kam den Wartenden vom Schloss her entgegen. Hinter ihm eine Handvoll Arbeiter.
Martin Prinz, Die letzte Prinzessin (2016):https://tinyurl.com/yc5vq3vb
Sehr passend für einen österr. Beamten fand diesen Amtstitel auch eine deutsche Romanautorin:
Josef Blümel, der Herr Kanzleioffizial, wäre Wiener gewesen, gleichviel ob er in Paris, London oder Berlin auf die Welt gekommen, ob er auf Haiti, Sumatra hätte leben müssen, auf dem Mars oder auf dem Grund des Meeres.
Alice Berend," Das Verbrannte Bett". In "Ausgewählte Romane" (1926/2017):https://tinyurl.com/y7qweoa6
Dem "alten Herrn Kanzlei
rat", dem konnte man allerdings auch in Deutschland oft begegnen.
Kommentar am 20.02.2018
Aus der niederösterr. Beamten
dienstpragmatik:
§ 117 Dienstzweige [...]
4. Kanzleidienst einschließlich Verwaltungshilfsdienst und Telefondienst (Verwendungsgruppe D)
Dienstklasse Amtstitel
I II
Kanzleioffizial der Niederösterreichischen Landesregierung
II
Kanzleioberoffizial d.
IV Kanzleiinspizient d.
Aufnahmebedingungen
A: 1. Erfolgreiche Beendigung einer mindestens zweijährigen berufsbildenden mittleren Schule,
2. erfolgreiche Beendigung einer berufsbildenden Pflichtschule oder
3. erfolgreiche Beendigung der 6. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule oder der 2. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule.
NÖ Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, NÖ LGBl. 2200-78 §
§ 117 Inkrafttretensdatum 01.01.2015:https://tinyurl.com/y84ytygs
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