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Kanzleioffizial , der

Amtsbezeichnung für Beamte im Bürodienst


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 20.02.2018

Bekanntheit: 100%

Beurteilung: 1 | 2

Kommentar am 20.02.2018

Kanzleioffizial, der Wortart: Substantiv, maskulin Gebrauch: österreichisch Beamtentitel z. B. im Kanzleidienst des Verwaltungshilfsdienstes Beamtentitel
Duden online:https://www.duden.de/rechtschreibung/Kanzleioffizial
Eine kl. Rolle spielt in dieser Lebensgeschichte von Elisabeth Petznek (1883- 1963), einer Enkelin Kaiser Franz Josephs und bockigen Sozialistin, auch ein Kanzleioffizial:
Er forderte 22 Polizisten in Bewaffnung an und bestellte den Kanzleioffizial Johann Zach zum ausführenden Organ. [...] Otto stand mit dem Kanzleioffizial Zach vor dem geschlossenen Tor, hinter ihnen hatten die Gendarmen Aufstellung bezogen.Der Hauslehrer kam den Wartenden vom Schloss her entgegen. Hinter ihm eine Handvoll Arbeiter.
Martin Prinz, Die letzte Prinzessin (2016):https://tinyurl.com/yc5vq3vb
Sehr passend für einen österr. Beamten fand diesen Amtstitel auch eine deutsche Romanautorin:
Josef Blümel, der Herr Kanzleioffizial, wäre Wiener gewesen, gleichviel ob er in Paris, London oder Berlin auf die Welt gekommen, ob er auf Haiti, Sumatra hätte leben müssen, auf dem Mars oder auf dem Grund des Meeres.
Alice Berend," Das Verbrannte Bett". In "Ausgewählte Romane" (1926/2017):https://tinyurl.com/y7qweoa6
Dem "alten Herrn Kanzleirat", dem konnte man allerdings auch in Deutschland oft begegnen.

Kommentar am 20.02.2018
Aus der niederösterr. Beamten dienstpragmatik:
§ 117 Dienstzweige [...] 4. Kanzleidienst einschließlich Verwaltungshilfsdienst und Telefondienst (Verwendungsgruppe D) Dienstklasse Amtstitel I II Kanzleioffizial der Niederösterreichischen Landesregierung II Kanzleioberoffizial d. IV Kanzleiinspizient d. Aufnahmebedingungen A: 1. Erfolgreiche Beendigung einer mindestens zweijährigen berufsbildenden mittleren Schule, 2. erfolgreiche Beendigung einer berufsbildenden Pflichtschule oder 3. erfolgreiche Beendigung der 6. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule oder der 2. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule.
NÖ Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, NÖ LGBl. 2200-78 § § 117 Inkrafttretensdatum 01.01.2015:https://tinyurl.com/y84ytygs


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Kanzleioffizial






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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