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Kanzleioffizialin , die, -, -nen
Beamtin im Bürodienst
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Arbeitswelt
Erstellt am: 20.02.2018
Bekanntheit: 80%
Beurteilung: 2 | 3
Kommentar am 20.02.2018
Eine Bezeichnung, die sogar in amtlichem Gebrauch bereits existierte, noch ehe sie neben der maskulinen Form gendergerecht schließlich ebenfalls zum offiziellen Amtstitel wurde:
Laut Erlass des Bundesministeriums für Unterricht vom 15. Oktober 1923, Z. 16552/1, hat der Bundespräsident [...] der
Kanzleioffizialin Margarete Girardi den Titel eines Kanzlei
adjunkten und dem Kanzlisten Franz Huber den Titel eines
Kanzleioffizials verliehen.
Verhandlungen der geologischen Bundesanstalt (JG. 1923) :https://tinyurl.com/ybnxyet9 Verwirrend! Da heißt es 1923 also, dass einer
Kanzleioffizialin der Titel eines Kanzlei
adjunkten verliehen wurde, nicht nur in OÖ aber ist im mittleren Verwaltungs- und Kanzleidienst der Kanzleiadjunkt eine Stufe nicht über, sondern unter dem Kanzleioffizial:
VERWENDUNGSGRUPPE D
Dienstklasse
15. Mittlerer Verwaltungs- und Rechnungsdienst (einschließlich Kanzleidienst)
I
Adjunkt (Kanzleiadjunkt)
II Offizial (
Kanzleioffizial)
III IV Oberoffizial (
Kanzleioberoffizial)
OÖ Gemeinde-Dienstzweigeverordnung:https://tinyurl.com/y7q66gqw
Auch von einer Gisela Egger erfährt man, die 1917 in den Staatsdienst eintrat und nach 10 Jahren als „Kanzlistin“
pragmatisiert wurde;
zwei Jahre später erfolgte die Ernennung zur „Kanzleiadjunktin“, und nach weiteren 6 Jahren am 1. Juli 1925 die Beförderung zur „Kanzleioffizialin“
Rudolf Angstner, Handbuch des Österreichischen Auswärtigen Dienstes. Band 1: 1918 – 1938:
Verkehrte Welt!
Übrigens. Was ein Kanzleiadjunkt in Deutschland bedeutet(e), das erfährt man im Deutschen Rechtswörterbuch der Univ. Heidelberg:[https://tinyurl.com/y8m4h8vt]
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