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Kanzleioffizialin , die, -, -nen

Beamtin im Bürodienst


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Arbeitswelt

Erstellt am: 20.02.2018

Bekanntheit: 80%

Beurteilung: 2 | 3

Kommentar am 20.02.2018
Eine Bezeichnung, die sogar in amtlichem Gebrauch bereits existierte, noch ehe sie neben der maskulinen Form gendergerecht schließlich ebenfalls zum offiziellen Amtstitel wurde:

Laut Erlass des Bundesministeriums für Unterricht vom 15. Oktober 1923, Z. 16552/1, hat der Bundespräsident [...] der Kanzleioffizialin Margarete Girardi den Titel eines Kanzleiadjunkten und dem Kanzlisten Franz Huber den Titel eines Kanzleioffizials verliehen.
Verhandlungen der geologischen Bundesanstalt (JG. 1923) :https://tinyurl.com/ybnxyet9
Verwirrend! Da heißt es 1923 also, dass einer Kanzleioffizialin der Titel eines Kanzleiadjunkten verliehen wurde, nicht nur in OÖ aber ist im mittleren Verwaltungs- und Kanzleidienst der Kanzleiadjunkt eine Stufe nicht über, sondern unter dem Kanzleioffizial:
VERWENDUNGSGRUPPE D Dienstklasse 15. Mittlerer Verwaltungs- und Rechnungsdienst (einschließlich Kanzleidienst) I Adjunkt (Kanzleiadjunkt) II Offizial ( Kanzleioffizial) III IV Oberoffizial ( Kanzleioberoffizial)
OÖ Gemeinde-Dienstzweigeverordnung:https://tinyurl.com/y7q66gqw
Auch von einer Gisela Egger erfährt man, die 1917 in den Staatsdienst eintrat und nach 10 Jahren als „Kanzlistin“ pragmatisiert wurde;
zwei Jahre später erfolgte die Ernennung zur „Kanzleiadjunktin“, und nach weiteren 6 Jahren am 1. Juli 1925 die Beförderung zur „Kanzleioffizialin
Rudolf Angstner, Handbuch des Österreichischen Auswärtigen Dienstes. Band 1: 1918 – 1938:
Verkehrte Welt! Übrigens. Was ein Kanzleiadjunkt in Deutschland bedeutet(e), das erfährt man im Deutschen Rechtswörterbuch der Univ. Heidelberg:[https://tinyurl.com/y8m4h8vt]

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Kanzleioffizialin






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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