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Heimatmatrikel , die

Verzeichnis der Personen mit Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gemeinde


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 22.06.2018

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Kommentar am 22.06.2018
Zu den jeden österr. Menschen von der Wiege bis zur Bahre begleitenden Geburts-, Trauungs- und Sterbe- Matrike(l)n (auch Militärmatrike(l)n gab’s), kam im 19. Jh. die Heimatmatrikel hinzu, die als " Heimatrolle" bekannt wurde und mittlerweile zur Staatsbürgerschaftsevidenz geworden ist.

Nach der Abschaffung der Grundherrschaften im Jahre 1848 wurde mit dem provisorischen Gemeindegesetz von 1849 das Heimatrecht eingeführt, das mit dem Reichsgesetz von 1863 dann auch die Führung einer "Heimatmatrikel " zwingend für jede Gemeinde vorschrieb. In die sogenannte Heimatrolle wurden alle Heimatberechtigten eines Ortes/einer Gemeinde eingetragen. Das Heimatrecht galt in Österreich bis 1939 (1945 ersetzt durch die Staatsbürgerschaft).
Familia Austria:https://tinyurl.com/yb8lejqg
Einen Teil des Handschriftenbestandes bilden Kassabücher, Kontoblätter, Indices, Einlaufprotokolle sowie Heimatmatrikel der Stadtgemeinde Grein.
Österr. Staatsarchiv:http://www.oesta.gv.at/site/7347/default.aspx
Heimatmatrikel sind halt oft nicht mehr vorhanden. Und gerade was Holocaust angeht - über eine Opferdatenbank erfahr ich nicht immer den Geburtsort [...] Im Fall unserer Ortschronik war es einfach: hatte die Heimatmatrikel zur Hand.
derStandard.at, Posting miel74, 19. 12. 2014 :https://tinyurl.com/ycb5sd86


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Heimatmatrikel






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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