Dein Österreichisches Wörterbuch
Kollegiengeldabgeltung , die, -, -en
Ausgleichzahlung für Einnahmenentgang von Hochschullehrern
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 13.10.2018
Bekanntheit: 15%
Beurteilung: 2 | 2
Kommentar am 13.10.2018
Das Kollegiengeld, eine Remuneration, die ein Universitätslehrer von seinen Studenten für die Stunden seiner Lehrtätigkeit erhielt, gab es an den deutschen Universitäten bis vor 200 Jahren. An österreichischen wurde es auf ministerielle Anregung hin von 1850 bis 1972 kassiert (pro inskribierter Semesterstunde 4 Schilling zahlte ein Österreicher oder Südtiroler zuletzt, 12 Schilling die Ausländerin aus Deutschland). Als aber während der Kreisky-Regierung die Semestergebühren abgeschafft wurden, versiegte auch diese Einnahmequelle und man war gezwungen, die Dozenten für den Einnahmenentfall durch §§ 51, 51a, 52 des Gehaltsgesetzes zu entschädigen -[https://tinyurl.com/ycvy6hvp] – das ist die bis heute bestehende ruhegenussfähige(!) „Kollegiengeldabgeltung“.
„Unerhört!“ „Diskriminierung!“ ereiferten sich die Abgeordneten der Opposition über eine Anfragebeantwortung von Frau Minister Firnberg mit dem Kern:
Nationalratssitzung v. 5.3.1980, S. 2508f.:https://tinyurl.com/y924ztr2
Kommentar am 13.10.2018
Es gibt kein Kollegiengeld mehr!. Seit fast einem halben Jahrhundert gibt es - in Österreich wie anderswo - nur noch das Wort. Wenn die Technische Universität Wien anderes behauptet, zeigt dies, dass es dort entweder an deutscher Sprache oder aber an Leseverständnis mangelt! Da wird nämlich kühn erklärt:
TU Wien:https://tinyurl.com/ybbxxkqn
Kommentar am 14.10.2018
Erinnerung:
Bulletin der Vereinigung der Schweizer Hochschuldozenten, 39. Jg., Heft 3 / 4, Nov. 2013:https://tinyurl.com/yc9zaog2
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