Dein Österreichisches Wörterbuch

Kollegiengeldabgeltung , die, -, -en

Ausgleichzahlung für Einnahmenentgang von Hochschullehrern


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 13.10.2018

Bekanntheit: 15%

Beurteilung: 2 | 2

Kommentar am 13.10.2018
Das Kollegiengeld, eine Remuneration, die ein Universitätslehrer von seinen Studenten für die Stunden seiner Lehrtätigkeit erhielt, gab es an den deutschen Universitäten bis vor 200 Jahren. An österreichischen wurde es auf ministerielle Anregung hin von 1850 bis 1972 kassiert (pro inskribierter Semesterstunde 4 Schilling zahlte ein Österreicher oder Südtiroler zuletzt, 12 Schilling die Ausländerin aus Deutschland). Als aber während der Kreisky-Regierung die Semestergebühren abgeschafft wurden, versiegte auch diese Einnahmequelle und man war gezwungen, die Dozenten für den Einnahmenentfall durch §§ 51, 51a, 52 des Gehaltsgesetzes zu entschädigen -[https://tinyurl.com/ycvy6hvp] – das ist die bis heute bestehende ruhegenussfähige(!) „Kollegiengeldabgeltung“. „Unerhört!“ „Diskriminierung!“ ereiferten sich die Abgeordneten der Opposition über eine Anfragebeantwortung von Frau Minister Firnberg mit dem Kern:

Laut Auskunft der Quästur und des Zentralbesoldungsamtes, also nunmehr Bundesrechenamt, haben die Hochschullehrer ihre Kollegiengeldabgeltung nie vor Mitte Feber angewiesen erhalten. Wir haben jetzt eine andere Situation.
Nationalratssitzung v. 5.3.1980, S. 2508f.:https://tinyurl.com/y924ztr2


Kommentar am 13.10.2018
Es gibt kein Kollegiengeld mehr!. Seit fast einem halben Jahrhundert gibt es - in Österreich wie anderswo - nur noch das Wort. Wenn die Technische Universität Wien anderes behauptet, zeigt dies, dass es dort entweder an deutscher Sprache oder aber an Leseverständnis mangelt! Da wird nämlich kühn erklärt:
Im Lehrabgeltungsbereich erfolgt die Bearbeitung der Kollegiengelder für Mitarbeiter_innen des Lehrbetriebes gemäß § 51 Gehaltsgesetz (...) Kollegiengeld Das Kollegiengeld ist für beamtete Universitätsprofessoren_innen und Dozenten_innen gemäß § 51 Gehaltsgesetz und für Assistenten_innen nach „altem Dienstrecht“ § 52 Gehaltsgesetz Abs. 1 anzuweisen.
TU Wien:https://tinyurl.com/ybbxxkqn
Duden meint, "Abgeltung" sei ein besonders österreichischer und schweizerischer Begriff für Vergütung, Kostenersatz. Klar: Das Kollegiengeld war eine von den Studenten geleistete Vergütung für die gehaltenen Kollegien und die ist abgeschafft worden, doch damit es den Unterrichtenden nicht schlechter geht, gibt es jetzt eine Abgeltung, einen E r s a t z der nicht mehr bezahlten Vergütung!

Kommentar am 14.10.2018
Erinnerung:
Interessant ist, dass neben dieser Besoldung ein honorarartiges Element der Entlohnung existierte, so wie es für die klassischen Professionen typisch ist. Denn die Professoren hatten Anspruch auf Vorlesungsgebühren, die durch die Studierenden zu entrichten waren, das sogenannte Kollegiengeld.
Bulletin der Vereinigung der Schweizer Hochschuldozenten, 39. Jg., Heft 3 / 4, Nov. 2013:https://tinyurl.com/yc9zaog2


Um neue Kommentare einzufügen oder an einer Diskussion teilzunehmen, einfach auf das Österreichische Volkswörterbuch gehen.

Kollegiengeldabgeltung






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

Unsere Seite hat auch keine Verbindung zu den Duden-Nachschlagewerken und wird von uns explizit nicht als wissenschaftliches Werk betrachtet, sondern als ein Gemeinschaftsprojekt aller an der österreichichen Sprachvariation interessierten Personen.