Dein Österreichisches Wörterbuch
Dienstzettel , der
Niederschrift einer Arbeitsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Arbeitswelt, Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 12.05.2008
Bekanntheit: 100%
Beurteilung: 3 | 4
Kommentar am 20.12.2008
»Ein Dienstzettel ist die schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Da Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ausstellung eines schriftlichen Arbeitsvertrages haben, ist das Recht auf Ausstellung eines Dienstzettels besonders wichtig.
Der Mindestinhalt eines Dienstzettels ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch ist der Arbeitgeber per Gesetz zur Ausstellung eines Dienstzettels verpflichtet. Der Dienstzettel dient der Beweissicherung.«
AK Wien:http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitsvertraege/Arbeitsvertrag_und_Dienstzettel.html
Der
Dienstzettel hat folgende Angaben zu enthalten:
● 1. Name und Anschrift des Dienstgebers,
● 2. Name und Anschrift des freien Dienstnehmers,
● 3. Beginn des
freien Dienstverhältnisses,
● 4. bei freien Dienstverhältnissen auf bestimmte Zeit das Ende des freien Dienstverhältnisses
● 5. Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin,
● 6. vorgesehene Tätigkeit,
● 7. Entgelt, Fälligkeit des Entgelts.
Arbeitsrecht - AR 21:https://www.wu.ac.at/fileadmin/wu/o/we4u/text/ar-21.pdf Kommentar am 19.10.2014
Es gilt die
Un(au)gustlvermutung , s. Beurteilungen.
»Dienstzettel für freie DienstnehmerInnen.
Ein Recht auf einen Arbeitsvertrag haben Sie nicht, aber einen Dienstzettel müssen auch freie DienstnehmerInnen erhalten.«
AK Wien:http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/freiedienstnehmer/arbeitsrecht/Dienstzettel_fuer_Freie.html
»Stellt Ihr Dienstgeber keinen Dienstzettel aus, fordern Sie ihn unter Fristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes dazu auf«
Kleine Zeitung, 13.9.14.
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