Dein Österreichisches Wörterbuch

Dienstzettel , der

Niederschrift einer Arbeitsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Arbeitswelt, Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 12.05.2008

Bekanntheit: 100%

Beurteilung: 3 | 4

Kommentar am 20.12.2008

»Ein Dienstzettel ist die schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Da Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ausstellung eines schriftlichen Arbeitsvertrages haben, ist das Recht auf Ausstellung eines Dienstzettels besonders wichtig. Der Mindestinhalt eines Dienstzettels ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch ist der Arbeitgeber per Gesetz zur Ausstellung eines Dienstzettels verpflichtet. Der Dienstzettel dient der Beweissicherung.«
AK Wien:http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitsvertraege/Arbeitsvertrag_und_Dienstzettel.html
Der Dienstzettel hat folgende Angaben zu enthalten: ● 1. Name und Anschrift des Dienstgebers, ● 2. Name und Anschrift des freien Dienstnehmers, ● 3. Beginn des freien Dienstverhältnisses, ● 4. bei freien Dienstverhältnissen auf bestimmte Zeit das Ende des freien Dienstverhältnisses ● 5. Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin, ● 6. vorgesehene Tätigkeit, ● 7. Entgelt, Fälligkeit des Entgelts.
Arbeitsrecht - AR 21:https://www.wu.ac.at/fileadmin/wu/o/we4u/text/ar-21.pdf


Kommentar am 19.10.2014
Es gilt die Un(au)gustlvermutung , s. Beurteilungen.
»Dienstzettel für freie DienstnehmerInnen. Ein Recht auf einen Arbeitsvertrag haben Sie nicht, aber einen Dienstzettel müssen auch freie DienstnehmerInnen erhalten.«
AK Wien:http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/freiedienstnehmer/arbeitsrecht/Dienstzettel_fuer_Freie.html
»Stellt Ihr Dienstgeber keinen Dienstzettel aus, fordern Sie ihn unter Fristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes dazu auf«
Kleine Zeitung, 13.9.14.


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Dienstzettel






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich verwendeten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

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