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freies Dienstverhältnis

atypisches, aber gesetzlich geschütztes Arbeitsverhältnis


Art des Eintrag: Wendung

Kategorie: Arbeitswelt

Erstellt am: 14.08.2016

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 3

Kommentar am 14.08.2016
Soeben hab ich gemerkt, dass auch der Eintrag freier Dienstnehmer nach 8 Jahren nun ebenfalls der Entfernung von mehr als 2 Dutzend meiner Einträge durch einen Häfenbruda (Freigänger am 2. August 2016 ?) zum Opfer gefallen war. S. daher auch den damaligen Kommentar zum Originaleintrag.

Kommentar am 16.08.2016
Der ursprüngliche Eintrag diente als Hinweis auf einen entfernten Orignaleintrag, da ein "Häfenbruda" - auf seinem Freigang? - diesen wie 100 andere meiner Einträge in der Sommerhitze "verbannt" hatte. Da dank dem Admin. der Originaleintrag wieder allgemein zugänglich ist, hab ich den Zweiteintrag durch eine österr. Besonderheit, das "freie Dienstverhältnis", ersetzt:

Immer wieder werden die Gerichte damit beschäftigt, über atypische Beschäftigungsverhältnisse zu entscheiden. Es gilt zu klären, ob echte oder freie Dienstverhältnisse vorliegen oder ob es sich um selbstständige Tätigkeiten im Rahmen eines Werkvertrags handelt.
WKO:http://tinyurl.com/y8n6bjl7
Freies Dienstverhältnis mit NICHT wesentlich beteiligtem GmbH-Geschäftsführer ohne Sperrminorität - Lohnsteuer, DB, DZ, KommSt: ja oder nein?
ARS – Akademie für Recht und Steuern:http://www.ars.at/forum/read.php?3,42636
Der Dienstzettel hat folgende Angaben zu enthalten: ● 1. Name und Anschrift des Dienstgebers, ● 2. Name und Anschrift des freien Dienstnehmers, ● 3. Beginn des freien Dienstverhältnisses, ● 4. bei freien Dienstverhältnissen auf bestimmte Zeit das Ende des freien Dienstverhältnisses, ● 5. Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin, ● 6. vorgesehene Tätigkeit, ● 7. Entgelt, Fälligkeit des Entgelts.“
Arbeitsrecht - AR 21:https://www.wu.ac.at/fileadmin/wu/o/we4u/text/ar-21.pdf


Kommentar am 16.08.2016
Warum wird immer auf andere User hingewiesen, der Admin will das nicht denke ich.. (Die Passage mit Accountsperrung) sollten hier keine Infos zum Wort - sinn, Ursprung, Verwendung oder so einen Platz haben?

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freies Dienstverhältnis






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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