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Verbücherung , die
Eintragung in ein öffentliches Register, insonderheit des Eigentumsrechts ins Grundbuch
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 29.01.2010
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 0 | 1
Kommentar am 29.01.2010
Die
Verbücherung ist die Eintragung des Eigentumsrechtes an Liegenschaften im Grundbuch. Um eine
Einverleibung des Eigentums im Grundbuch zu erwirken, braucht der Käufer einen eintragungsfähigen Kaufvertrag samt
AufsandungserklärungImmobilienscout24. at:https://tinyurl.com/y96oxo66Die Begründung von Wohnungseigentum an einer Liegenschaft erfordert [...]
Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung), denn erst mit der Verbücherung wird das Wohnungseigentum begründet
HELP.gv.at:https://tinyurl.com/ycypvnd2
Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung):
• Begründung von Wohnungseigentum
• Verkauf einer Eigentumswohnung
• Erwerb einer Eigentumswohnung durch Erbschaft
• Bestandsänderung zwischen Eigentumswohnungen
HELP.gv.at:https://tinyurl.com/y7e4882w
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