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Stellungspflichtiger

von der Verpflichtung zur Musterung Betroffener


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 06.02.2016

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 0 | 1

Kommentar am 06.02.2016

Die Stellungspflichtigen haben sich in der Regel bis 7 Uhr des Stellungstages im jeweils zuständigen Stellungshaus einzufinden. Ist es aus verkehrstechnischen Gründen erforderlich, so können die Stellungspflichtigen schon am Vorabend bis 24 Uhr erscheinen und im Stellungshaus nächtigen. [...]Stellungspflichtige haben Anspruch auf Fahrtkostenersatz sowie auf unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung für die Dauer der Stellung.
HELP.gv.at. Amtswege leicht gemacht:http://tinyurl.com/j8wmlkr
Stellungspflichtige, die durch Krankheit oder aus sonstigen schwerwiegenden unverschuldeten Gründen am Erscheinen vor der Stellungskommission verhindert sind, haben dies unter Beilage einer entsprechenden Bestätigung umgehend der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos KÄRNTEN mitzuteilen.
Stellungskundmachung des Militärkommandos Kärnten:http://tinyurl.com/zc2y5vg


Kommentar am 06.02.2016
Die Form "Stellungspflichtige" ist nie ein Femininum, sondern stets ein Plural, da für Frauen bislang keine Stellungspflicht besteht.
Seit langer Zeit gibt es in Vorderweißenbach das so genannte „Abschlussessen der Stellungspflichtigen" bei einem unserer Wirte in Vorderweißenbach. Da der Bürgermeister jedoch der Meinung ist, dass hier die Mädls „zu kurz" kommen, gestaltet er dies seit den letzten Jahren ein bisschen anders. Er lädt zu diesem Stellungsessen alle aus dem Jahrgang zur " Jungbürgerfeier" ein.
Vorderweißenbach.at :http://www.vorderweissenbach.at/leben/jugend/jungbuergerfeier/
Allerdings zeigt das Bild dazu lauter Jungbürgerinnen!

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Stellungspflichtiger






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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