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assentieren

auf militärische Tauglichkeit untersuchen, mustern


Art des Eintrag: Verb

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 26.01.2018

Bekanntheit: 60%

Beurteilung: 1 | 2

Kommentar am 26.01.2018
Duden

assentieren 1. bei-, zustimmen 2. (österreichisch veraltet) auf Militärdiensttauglichkeit hin untersuchen
Duden:https://www.duden.de/rechtschreibung/assentieren
Mit der Assentierung beginnt die Dienstpflicht und dauert im Heere: drei Jahre in der Linie und sieben Jahre in der Reserve [...] Die Dienstzeit beginnt in der Regel mit dem Tage der Einreihung, das ist für diejenigen, die im Wege der Stellung (Haupt- und Nachstellung) in der Zeit vom 1. Jänner bis 1. Oktober assentiert wurden, mit dem 1. Oktober des Stellungsjahres, für alle später Assentierten und für die Freiwilligen mit dem Tage der Assentierung
Ludwig Gumplowicz, Das öesterreichische Staatsrecht (Verfassungs- Und Verwaltungsrecht) (1891):https://tinyurl.com/y9x5v64w
* Raabe, Efraim, 1806, Brody, Galizien, Dezember 1831 als feldärztlicher Gehilfe assentiert, Juni 1833 Unterarzt und 1836 auf eigenes Ansuchen entlassen. *Raff, Salomon, 1827, Lemberg, Galizien, Juni 1852 assentiert . Ist 1854 uneruierten Ortes gestorben. *Rainer, Hermann, 1828 Lundenburg, Mähren, März 1849 als Gemeiner zum 49. Infant.-Rgt. assentiert , wurde Juni 1849 feldärztlicher Gehilfe, Oktober 1854 Unterarzt und April 1862 pensioniert.
Moritz Frühling, Biographisches Handbuch der in der K. u.k. Österr.-Ungar. Armee und Kriegsmarine aktiv gedienten Offiziere, Ärzte, Truppen-Rechnungsführer und sonstigen Militärbeamten jüdischen Stammes (1911):https://tinyurl.com/y8r2dcpx
Auch in den Nachfolgestaaten der Donaumonarchie mit einem bedeutenden deutschsprachigen Bevölkerungsanteil wurde weiterhin in ordentlicher österr. Rechtssprache "assentiert":
Der militärische Vertreter fällt auf Grund dieses ärztlichen Gutachtens ... nachstehende Entscheidung: ad a) „Assentiert“ ad b) „Zu Hilfsdiensten assentiert“ ad c) „Zurückgestellt“‚ ad d) „Nicht assentiert“. (3) Die Entscheidung „Zu Hilfsdiensten assentiert“ ist nur dann zu fällen, wenn der Stellungspflichtige wegen eines Gebrechens zum Waffendienste nicht voll geeignet ist, dagegen zu einer seiner Intelligenz, seiner Profession oder seinem Berufe entsprechenden Tätigkeit geeignet ist
Prager Archiv, 3. Jg., Sammlung der Gesetze und Verordnungen des čechoslovakischen Staates (1921):https://tinyurl.com/yb9hk4vr


Kommentar am 26.01.2018
Nicht nur junge Männer wurden gemustert - nein, nein, die jungen Frauen nicht, sondern -
§9 Die Pferde, welche am 1. Jänner des Stellungsjahres das vierte Lebensjahr überschritten haben, werden gemeindeweise vorgeführt, durch die Aushebungscommission gemustert und ihrer Tauglichkeit entsprechend zu Reit-, Zug- oder Tragpferden classsifizirt. Von den classificirten Pferden sind zuerst jene zu assentieren, deren Besitzer selbe um den festgesetzten Remontenpreis freiwillig zu überlassen bereit sind. [...] . Der Preis der assentierten Pferde wird sogleich nach Abstellung durch die Stellungscommission dem Vorführenden bar ausbezahlt.
Gesetz vom 16. April 1873 betreffend die Deckung des Bedarfs an Pferden bei einer Mobilisirung für das stehende Heer und die Landwehr, Laibacher Zeitung v. 28. Mai 1873:https://tinyurl.com/y78zlwt4


Kommentar am 25.06.2022
AT-Standarddeutsch: assentieren CH-Standarddeutsch: ausheben DE-Standarddeutsch: mustern, rekrutieren Es gibt keinen gmd. Begriff.

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assentieren






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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