Dein Österreichisches Wörterbuch
Intabulation , die, -, -en
Einverleibung, Grundbucheintragung
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 22.03.2018
Bekanntheit: 60%
Beurteilung: 1 | 2
Kommentar am 22.03.2018
DUDEN:
Intabulation
1. (veraltet) Einschreibung in eine Tabelle
2. (österreichische Rechtssprache) Eintragung ins Grundbuch
Duden online:https://www.duden.de/rechtschreibung/Intabulation
Bei der Einverleibung oder
Intabulationhandelt es sich um unbedingte Eintragungen; es geht dabei um den Erwerb, die Übertragung, Beschränkung oder Löschung
bücherlicher Rechte. Alle Voraussetzungen zur Bewilligung der
grundbücherlichen Eintragung müssen erfüllt sein.
Jusline:https://www.jusline.at/abfrageservices/grundbuch-praxiswissen Intabulatiọn ( lat. lateinisch) im österr. österreichischen Grundbuchrecht eine Eintragung, durch die dingliche Rechte erworben, übertragen oder beschränkt werden
Wissen.de:https://www.wissen.de/lexikon/intabulation
Zur Eigentumsübertragung an Liegenschaften oder Superädifikaten, die nicht im Grundbuch eingetragen sind, braucht es nach § 434 ABGB statt der
Intabulation die gerichtliche Hinterlegung der Urkunde beim
GrundbuchsgerichtHeinz Barta, Online Lehrbuch Zivilrecht, uibk.ac.at:https://tinyurl.com/ycgb9ypd
Um neue Kommentare einzufügen oder an einer Diskussion teilzunehmen, einfach auf das Österreichische Volkswörterbuch gehen.