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intabulieren

in das Grundbuch (o.Ä.) eintragen


Art des Eintrag: Verb

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 24.05.2019

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 0 | 1

Kommentar am 24.05.2019
Wie das Hauptwort Intabulation wird das Verb, das ja eigentlich allgemein „in eine Tabelle eintragen“ bedeutet, in österr. Rechtssprache speziell fürs Eintragen ins Grundbuch (o. Ä., z. B. ein Wasserbuch) verwendet.

Oft werden bei beim Kauf von Immobilien Kredite aufgenommen, welche im Grundbuchauszug im C-Blatt, dem sogenannten Lastenblatt, intabuliert werden.
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Daraus hat das Berufungsgericht zu Recht geschlossen, dass auch der intabulierte Fruchtnießer einer Liegenschaft das Hausbesorgerdienstverhältnis übernimmt
Wohnrechtliche Blätter Jg. 23,6 (2010): https://tinyurl.com/y49aepd6
Die Wassergenossenschaft Kuchl ist im Anhang A zum Wasserbuch des polit. Bezirkes Hallein unter Postzahl A-32 intabuliert und besitzt ... Rechtspersönlichkeit als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
WG Kuchl: https://tinyurl.com/y5wahnec


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intabulieren






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich verwendeten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

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